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OLG Koblenz (5 U 215/91) | Datum: 24.10.1991
Berechnungsbeispiele in der Rechtsprechung: - 1 % vom Kaufpreis pro gefahrener 1.000 km, aber Erstattung von Vertragskosten wie Zulassung einer Anhängerkupplung, TÜV-Untersuchung, Ummeldekosten des Ersatzfahrzeuges, [...]